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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR MITGLIEDER UND KUNDINNEN

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Begriffe „GYM & SPA“ oder „Studio“ verwendet werden, beziehen sich diese auf die GYM & SPA Club Fitness GmbH am Standort Lauzilgasse 21, 8020 Graz.

Als „Mitglieder“ gelten ausschließlich jene Personen, die durch Unterzeichnung eines Vertrages eine fortlaufende Mitgliedschaft im GYM & SPA begründet haben.
Als „KundInnen“ gelten sämtliche Personen, die Leistungen oder Zutritte die GYM & SPA in Anspruch nehmen, unabhängig von der Art oder Dauer der vertraglichen Grundlage (z.B. Tagesticket sowie Mitgliedschaften).
Der Begriff „KundInnen“ umfasst somit auch die Mitglieder.

 

1 Nutzung des Studios

1.1 Leistungserbringung

Die KundInnen sind berechtigt, das Studio im Rahmen der jeweils gültigen Öffnungszeiten, welche auf der Website ersichtlich sind, sowie des gewählten Nutzungspakets unter Einhaltung der Hausordnung zu nutzen.

Das Studio ermöglicht seinen KundInnen an Werktagen die Nutzung des Studios für mindestens neun Stunden pro Tag.

An Samstagen, Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen ermöglicht das Studio die Nutzung für mindestens sieben Stunden pro Tag.

Als Werktage gelten Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage.

Soweit das Studio zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darüber hinausgehende Öffnungszeiten anbietet, besteht kein Anspruch darauf, dass diese zusätzlichen Öffnungszeiten dauerhaft beibehalten werden.

Den KundInnen steht eine Trainingsfläche von zumindest 3.000 m² zur Verfügung. Soweit die Trainingsfläche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses diese Mindestgröße überschreitet, besteht kein Anspruch darauf, dass diese zusätzliche Fläche dauerhaft zur Verfügung steht.

Die KundInnen akzeptieren, dass es an bis zu 21 Tagen pro Kalenderjahr aufgrund von Umbauten, Wartungsarbeiten, Modernisierungen oder behördlichen Auflagen zu vorübergehenden Einschränkungen einzelner Bereiche oder Leistungen kommen kann.

Informationen zu wesentlichen Veränderungen werden den Mitgliedern mindestens vier Wochen im Voraus per E-Mail oder durch Aushang im Studio bekannt gegeben.

1.2 Nutzung der Bereiche

Je nach Vertrags- bzw. Nutzungspaket sind verschiedene Bereiche im Studio (Trainingsbereich und Wellnessbereich) zugänglich und nutzbar.

1.3 Zutrittssystem

Das Zutrittsmedium (z.B. Chipband, Zutrittskarte oder Ähnliches) ist der Schlüssel zum Studio und ermöglicht die Nutzung der laut Vertrag freigeschalteten Bereiche.

Dieses Zutrittsmedium wird personalisiert an die/den KundIn übergeben und darf ausschließlich von dieser/diesem verwendet werden.

Ein Zutritt ohne Mitführen des Zutrittsmediums ist nicht möglich.

Der Verlust ist unverzüglich zu melden, um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern.

Für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung des Zutrittsmediums verpflichten sich die KundInnen, die dem Studio entstehenden Kosten hinsichtlich des Ersatzmediums zu ersetzen.

1.4 Studioleistungen

Leistungen wie Personal Training, Solariumnutzung oder ähnliche Angebote können nur bei aufrechter Mitgliedschaft oder durch den Erwerb eines Tagestickets in Anspruch genommen werden.

 

2 Mitgliedschaft

2.1 Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt durch die Unterschrift des Mitglieds im Studio oder durch digitale Zustimmung über die Webseite zustande.

2.2 Vertrag

Die Verträge beschreiben die Möglichkeit der Nutzung des Studios, wobei zwischen verschiedenen Bereichen (Trainingsbereich und Wellnessbereich) unterschieden wird.

Je nach Vertrag sind die zugänglichen Bereiche definiert.

2.3 Vertragsdowngrade

Der Wechsel zu einer niedrigeren Mitgliedschaft innerhalb der bestehenden Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

2.4 Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung des Vertrages hat in einer rechtsverbindlichen Form zu erfolgen.

Digital nicht signierte E-Mails stellen mangels Bestimmbarkeit des Absenders keine derartig rechtsverbindliche Form dar und sind daher zur Kündigung der Mitgliedschaft nicht zulässig.

Kündigungsschreiben, die im dafür vorgesehenen Postfach hinterlegt werden, gelten am nächsten offiziellen Bürotag als eingegangen und werden entsprechend gestempelt.

Die offiziellen Bürozeiten sind auf der Website ersichtlich.

Bei postalischer Übermittlung gilt das Datum des Poststempels.

Kündigungen per E-Mail sind nur dann zulässig, wenn sie digital signiert sind, und müssen zwingend an office@www.twins.at übermittelt werden.

Eine Kündigung kann auch über die vom GYM & SPA bereitgestellten digitalen Kündigungsmöglichkeiten, insbesondere über die vom GYM & SPA zur Verfügung gestellte App, erfolgen.

Die Mitglieder erhalten innerhalb von 14 Werktagen eine Kündigungsbestätigung.

Die Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.

2.5 Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ist in folgenden Fällen möglich:

  • Schwangerschaft – bei Vorlage eines ärztlichen Nachweises (Mutter-Kind-Pass)
  • Krankheit – bei Vorlage eines fachärztlichen Attests, aus dem hervorgeht, dass eine Nutzung der Studioleistungen dauerhaft oder für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht möglich ist
  • Umzug – bei einem Wohnortwechsel (Hauptwohnsitz), der eine Entfernung von mehr als 50 Kilometern zum Studio zur Folge hat, nach Vorlage eines amtlichen Meldenachweises

In diesen Fällen endet der Vertrag mit Ende des laufenden Monats nach Eingang der vollständigen Nachweise im Studio.

 

2.6 Stilllegung von Verträgen

Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft für einen bestimmten Zeitraum stillzulegen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Schwangerschaft (nach Vorlage eines Mutter-Kind-Passes)
  • Krankheit oder Verletzung (nach Vorlage eines fachärztlichen Attests)
  • beruflich bedingter Aufenthalt im Ausland (nach Vorlage einer Arbeitgeberbestätigung)

Die Stilllegung ist schriftlich zu beantragen und kann frühestens ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat wirksam werden.

Eine rückwirkende Stilllegung ist ausgeschlossen.

Die Dauer der Stilllegung beträgt mindestens einen Monat und höchstens sechs Monate pro Kalenderjahr.

 

3 Mitgliedsbeiträge / Entgelte

3.1 Zahlungsmöglichkeiten

Eine Barzahlung von Mitgliedsbeiträgen ist ausgeschlossen.

Wertgutscheine des GYM & SPA können entsprechend ihrer Gültigkeit und ihres ausgewiesenen Wertes zur Bezahlung von Leistungen und Mitgliedsbeiträgen des GYM & SPA verwendet werden.

Zeitgebundene Mitgliedschaften werden ausschließlich mittels Lastschriftmandat vom Konto des Mitglieds abgebucht.

Details zur Abbuchung sind dem jeweils gültigen Lastschriftmandat zu entnehmen.

3.2 Indexierung

Die Mitgliedsbeiträge werden entsprechend der Entwicklung des von Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) wertgesichert.

Ausgangsbasis für die Berechnung ist die für den Monat des jeweiligen Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexzahl.

Das GYM & SPA ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge einmal jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen.

Die Mitglieder werden über eine derartige Anpassung mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten informiert.

Sollte der Verbraucherpreisindex 2020 nicht mehr veröffentlicht werden, tritt an seine Stelle jener Index, der ihm von Statistik Austria oder der zuständigen Behörde nachfolgt.

 

3.3 Kosten bei Rückführungen der Abbuchung

Für den Fall einer von den KundInnen zu vertretenden Rücklastschrift sind die dem GYM & SPA tatsächlich entstehenden Bank- und Bearbeitungskosten vom Mitglied zu ersetzen. Diese Kosten betragen derzeit € 16,00 pro Rücklastschrift. Das GYM & SPA behält sich vor, bei Änderung der tatsächlich anfallenden Kosten eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.

 

4 Haftungen

4.1 Nutzung des Studios

Die Nutzung des Studios sowie sämtlicher Trainings- und Wellnessbereiche erfolgt auf eigene Gefahr.

4.2 Haftung für Wertgegenstände

Eine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Kleidung, Wertsachen oder sonstigen Gegenständen wird nur übernommen, wenn dieser Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch MitarbeiterInnen des GYM & SPA verursacht oder verschuldet wurde.

Für Schäden oder Verluste, die nachweislich durch Dritte und damit auch durch andere Mitglieder verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen.

Soweit KundInnen körperlich zu Schaden kommen, wird lediglich für den Fall seitens des GYM & SPA gehaftet, dass der Schaden durch MitarbeiterInnen des GYM & SPA vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschuldet wurde.

4.3 Teilnahmebedingungen

Die angebotenen Trainingseinheiten (Gruppentraining, Personal Training, Diagnostik) folgen bestimmten Programmen, die von internen TrainerInnen oder externen DienstleisterInnen durchgeführt werden.

Die Teilnahme darf ausschließlich bei entsprechender gesundheitlicher Eignung erfolgen.

Für den Fall, dass KundInnen eine mangelnde gesundheitliche Eignung verschweigen und trotz bestehender gesundheitlicher Einschränkungen teilnehmen, erfolgt eine derartige Teilnahme auf eigenes Risiko und eigene Haftung der teilnehmenden KundInnen.

5 Korrespondenz mit Mitgliedern

Die/der KundIn erklärt sich damit einverstanden, dass sie/er von der GYM & SPA per E-Mail über relevante Änderungen informiert wird.

 

6 Datenschutz

Das Mitglied ist verpflichtet, beim Vertragsabschluss korrekte Daten anzugeben und ein Foto zur Verfügung zu stellen.

Änderungen vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, Bankverbindung) sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen.

 

7 Änderungen

Soweit die GYM & SPA Club Fitness GmbH aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen, Judikatur oder sonstiger wirtschaftlicher Erfordernisse dazu gezwungen ist, die AGB anzupassen, werden die KundInnen von einer geplanten Änderung zumindest einen Monat vor Inkrafttreten der neuen AGB schriftlich (per E-Mail) verständigt.

Soweit KundInnen einer derartigen Änderung fristgerecht widersprechen, gelten die bisherigen AGB für das bestehende Vertragsverhältnis weiter.

Sofern die Fortführung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen für das GYM & SPA wirtschaftlich oder organisatorisch nicht zumutbar ist, ist das GYM & SPA berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.

 

8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.