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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Twins Fitness Center GmbH für Mitglieder und KundInnen (Stand: November 2025). Soweit die Begriffe „TWINS“, „Anlage“ oder „Studio“ verwendet werden, bezeichnen diese immer die TWINS Fitness Center GmbH an dem Standort: Lauzilgasse 21, 8020 Graz.

 

Als „Mitglieder“ gelten ausschließlich jene Personen, die durch Unterzeichnung eines Vertrages eine fortlaufende Mitgliedschaft im TWINS begründet haben. Als „KundInnen“ gelten sämtliche Personen, die Leistungen oder Zutritte des TWINS in Anspruch nehmen, unabhängig von der Art oder Dauer der vertraglichen Grundlage (z. B. Tages-, Mehrfach- oder Monatskarten sowie Mitgliedschaften). Der Begriff KundInnen umfasst somit auch die Mitglieder.

 

1. Nutzung des Studios

 

1.1. Leistungserbringung: Die KundInnen sind berechtigt, im Rahmen der Öffnungszeiten, welche auf der Webseite ersichtlich sind und des gewählten Nutzungspakets, die Anlage unter Einhaltung der Hausordnung zu nutzen. Das Studio ermöglicht ihren KundInnen an 7 Tagen die Woche, die Nutzung der Anlage in der Lauzilgasse 21, 8020 Graz. Den KundInnen steht jedenfalls eine „Kernnutzungszeit“ von zumindest 8 Stunden an 7 Tagen die Woche zu, welche durch Änderungen der Anlage nicht unterschritten werden darf (ausgenommen sind Sonderöffnungszeiten über die Weihnachts- und Neujahrstage). TWINS behält es sich vor, die Trainingsflächen nach Bedarf zu erweitern bzw. gegebenenfalls zu reduzieren. Informationen zu Veränderungen werden den Mitgliedern mindestens 4 Wochen im Vorhinein per E-Mail oder per Aushang in der Anlage bekannt gegeben.

 

1.2. Nutzung der Bereiche: Je nach Vertrags- bzw. Nutzungspaket sind verschiedene Bereiche im Studio (z.B. Premiumtrainingsfläche oder Wellnessbereich) zugänglich und nutzbar.

 

1.3. Chipband: Das Chipband (bzw. die Zutrittskarte) ist der Zutrittsschlüssel zur Anlage und ermöglicht die Nutzung der laut Vertrag freigeschalteten Bereiche. Dieses Chipband wird an die/den KundIn personalisiert übergeben und darf ausschließlich von dieser/diesem KundIn verwendet werden. Ohne Mitführen des Chipbandes ist ein Zutritt nicht möglich. Der Verlust muss umgehend gemeldet werden, um eine Fremdnutzung zu verhindern. Sollte das Chipband von einer anderen Person als der/dem EigentümerIn verwendet werden, wird dies zur Anzeige gebracht.

 

2. Mitgliedschaft

 

2.1. Altersbeschränkung: Mitgliedschaften sowie sämtliche Leistungen können erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr abgeschlossen werden.

 

2.2. Vertragsabschluss: Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt durch die Unterschrift des Mitglieds im Studio zustande.

 

2.3. Vertrag: Die Verträge beschreiben die Möglichkeit der Nutzung der Anlage, wobei die Nutzung der Anlage zwischen verschiedenen Bereichen differenziert: exklusive Trainingsbereiche, freie Trainingsbereiche, freies Gruppentraining, exklusiver Umkleidebereich und exklusiver Wellnessbereich. Je nach Vertrag sind die zugänglichen Bereiche definiert.

 

2.4. Zeitgebundene Mitgliedschaften: Alle Mitgliedschaften, die mit einem Stichtag beginnen und bis zu der Kündigung aktiv sind.

 

2.5. Vertragsupgrade: Bei einem Upgrade der bestehenden Mitgliedschaft wechselt die/der KundIn zu einem höherwertigen Vertrag. Für diese Leistung wird keine Bearbeitungsgebühr fällig.

 

2.6. Vertragsdowngrade: Der Wechsel zu einer niedrigeren Mitgliedschaft innerhalb der bestehenden Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

 

2.7. Kündigung der Mitgliedschaft: Die Kündigung des Vertrags kann in einem dafür eingerichteten Postfach neben der Rezeption von der/dem KundIn schriftlich abgegeben werden. Die Kündigungsschreiben im eingerichteten Postfach gelten immer am nächsten offiziellen Bürotag als eingegangen und werden gestempelt. Die offiziellen Bürozeiten sind auf der Homepage zu finden. Ansonsten zählt das Kündigungsdatum des Poststempels. Kündigungen mittels E-Mail sind digital signiert zulässig und müssen zwingend an office@twins.at übermittelt werden. Die Mitglieder erhalten innerhalb von 14 Werktagen eine Kündigungsbestätigung.

 

2.8. Außerordentliche Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ist in folgenden Fällen möglich: Schwangerschaft: Bei Vorlage eines ärztlichen Nachweises (Mutter-Kind-Pass) über die Schwangerschaft. Krankheit: Bei Vorlage eines fachärztlichen Attests, aus dem hervorgeht, dass eine weitere Nutzung der Studioleistungen dauerhaft oder für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht möglich ist. Umzug: Bei einem Wohnortwechsel (vom Hauptwohnsitz), der eine Entfernung von mehr als 50 Kilometern zum Studio zur Folge hat, nach Vorlage eines amtlichen Meldenachweises (Meldezettel). In den genannten Fällen endet der Vertrag mit Ende des laufenden Monats nach Eingang der vollständigen Nachweise im Studio.

 

2.9. Stilllegung von Verträgen: Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft für einen bestimmten Zeitraum stillzulegen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt: Schwangerschaft: Nach Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bestätigung (Mutter-Kind-Pass). Krankheit/Verletzung: Nach Vorlage eines fachärztlichen Attests. Beruflich bedingter Aufenthalt im Ausland: Nach Vorlage einer entsprechenden Arbeitgeberbestätigung. Die Stilllegung ist schriftlich zu beantragen und kann frühestens ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat wirksam werden. Eine rückwirkende Stilllegung ist ausgeschlossen. Die Dauer der Stilllegung beträgt mindestens einen Monat und höchstens sechs Monate pro Kalenderjahr.

 

 

3. Mitgliedsbeiträge/Entgelte

 

3.1. Zahlungsmöglichkeit: Zeitgebundene Mitgliedschaften werden mittels Lastschriftmandat vom Konto des Mitglieds abgebucht. Details zur Abbuchung sind dem jeweilig gültigen Lastschriftmandat zu entnehmen.

 

3.2. Indexierung: Hinsichtlich der Beiträge erfolgt eine Indexierung anhand des von der Bundesanstalt Statistik Austria veröffentlichen VPI 2020. Ausgangspunkt für die Indexberechnung ist hinsichtlich der vor dem 22.05.2019 abgeschlossenen Verträge, die für den Monat Jänner 2023 bzw. für die übrigen Verträge, die für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentliche Indexzahl. Mit März eines jeden Jahres erfolgt die Anpassung der bestehenden Verträge an die jeweils im Jänner des jeweiligen Jahres für diesen Monat veröffentlichten Indexzahl des VPI 2020. Die Mitglieder werden dabei seitens TWINS über die sich aus der für den Jänner veröffentlichen Indexzahl ergebenden und ab März des jeweiligen Jahres geltenden Anpassung derart verständigt, dass die entsprechende Mitteilung zumindest 14 Tage vor dem 01. März des jeweiligen Jahres erfolgt.

 

3.3. Konsumation an der Rezeption: Die vorgesehene Bezahlung an der Theke/Rezeption ist in bar bzw. mit EC- /Kreditkarte möglich.

 

3.4. Kosten bei Rückführungen der Abbuchung: Bei der Rückführung eines ordentlichen bestehenden Lastschriftmandats entstehen der TWINS Fitness Center GmbH Bank- und Bearbeitungsgebühren. Diese Gebühren, von zumindest € 16.-, werden dem Mitglied weiterverrechnet und müssen von diesem bezahlt werden. Wenn das Mitglied mittels Brief über seinen Rückstand informiert werden muss, fallen hier zusätzlich € 5.- Briefgebühren an.

 

3.5. Terminverlust: Personal-Trainings, Diagnostiken und sämtliche angebotene Leistungen, zu denen ein verpflichtender Termin vereinbart wird, müssen mindestens 24 Stunden vor Leistungserbringung abgesagt werden. Bei Nichterscheinen ohne vorheriger Terminabsage, wird die Leistung in Rechnung gestellt. Terminabsagen unter office@twins.at oder unter der Telefonnummer: 0316 26 1414.

 

 

4. Hausordnung

 

4.1. Verbot von Rauch- und Drogenkonsum: Der/dem KundIn ist es untersagt, im Studio zu rauchen oder Suchtstoffe zu konsumieren. Die/der KundIn darf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen, ärztlich verordneten Gebrauch dienen, Suchtstoffe oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika), nicht mit in das Studio bringen. Ebenso ist es der/dem KundIn untersagt, derartige Mittel Dritten innerhalb des Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen – sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich.

 

4.2. Externe Personal TrainerInnen: Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsoder sonstigen Dienstleistungen im Studio ist untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich mit der TWINS Fitness Center GmbH vereinbart wurde.

 

4.3. Sportbekleidung: Das Betreten der Trainingsräume ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte ausschließlich mit einer geeigneten Auflage (z.B. Handtuch) erlaubt.

 

4.4. Equipment: Bewegliche Geräte wie Hanteln, Gewichtsscheiben und ähnliche Trainingsmittel sind nach Gebrauch an den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückzulegen.

 

4.5. Rutschgefahr: Im gesamten Nassbereich des Studios sind aus hygienischen Gründen und zur Vermeidung von Rutschgefahr geeignete Badeschuhe zu tragen. Die Umkleideräume dürfen nach dem Duschen nur betreten werden, nachdem sich die/der KundIn abgetrocknet hat.

 

4.6. Weisungsrecht des Personals: Das anwesende Personal der TWINS Fitness Center GmbH ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebs sowie zur Wahrung von Ordnung und Sicherheit erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist vom der/dem KundIn Folge zu leisten.

 

4.7. Missachtung der Hausordnung: Im Falle einer Belästigung oder Gefährdung anderer KundInnen oder des Personals oder wiederholter Missachtung der Hausordnung behält sich das TWINS frei, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Mit dem Ausspruch einer derartigen, außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung hat die/der KundIn das Objekt umgehend zu verlassen und es besteht ab diesem Zeitpunkt ein Betretungsverbot hinsichtlich der Räumlichkeiten des TWINS.

 

 

5. Haftungen

 

5.1. Nutzung der Anlage: Die Nutzung der gesamten Anlage und Fitnessgeräte erfolgt seitens der KundInnen auf eigene Gefahr.

 

5.2. Haftung Wertgegenstände: Eine Haftung für den Verlust von Kleidung, Wertsachen oder Sachschäden im Rahmen der Nutzung der Anlage wird nur für den Fall übernommen, wenn diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig von MitarbeiterInnen des TWINS verschuldet wurden. Eine Haftung für derartige Schäden oder einen entsprechenden Verlust, welcher auf eine Handlung von Dritten und sohin nicht auf MitarbeiterInnen des TWINS zurückzuführen ist, besteht seitens des TWINS nicht.

 

5.3. Teilnahmebedingungen: Gruppentraining/Personal-Training und Diagnostik: Die angebotenen Trainingseinheiten des TWINS folgen bestimmten Programmen, die von internen TrainerInnen und selbstständigen externen DienstleisterInnen angeboten werden. KundInnen können an diesen Trainings nur bei voller Gesundheit teilnehmen. Die Teilnahme an einem Angebot trotz Verletzung, erfolgt von KundInnen auf eigenes Risiko.

 

 

6. Korrespondenz mit Mitgliedern Die/der KundIn ermächtigt das TWINS, diese/n mittels E-Mail über Veränderungen informieren zu dürfen. Werbemitteilungen werden gesondert mittels DSGVO bestätigt. Die/der KundIn ermächtigt das TWINS im Rahmen der gesondert zur Kenntnis zu nehmenden bzw. zu unterfertigenden DSGVOBedingungen sie/ihn mittels E-Mail über Veränderungen informieren zu dürfen. Werbemitteilung erfolgen nur, soweit die/der KundIn dem ausdrücklich zugestimmt hat.

 

 

7. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Punkte des gegenständlichen Vertrages ungültig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmungen.

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